Urteil gegen “Gratis”-Dienste rechtskräftig

Von admin am 10. Jul. 2008 um 10:32 in Medien, Recht | Kommentieren

Nach dem rechtskräftigen Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH) gegen die schweizerische IS Internet Service AG (vormals Xentria) darf das Unternehmen österreichische User auf ihren Webseiten nicht mehr damit locken, dass die von ihr online angebotenen Dienste, u.a. SMS-Dienste, Gewinnspiele und Lebenserwartungsberechnungen, kostenlos seien.

Laut Gericht wurde dabei der Eindruck vermittelt, dass die Dienste gratis für den Nutzer seien, da nur im Kleingedruckten auf die Kosten hingewiesen wurde. Nur durch Kündigung innerhalb eines kurzen Testzeitraums konnte man die Angebote gratis nutzen.

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Quelle: Heise.de

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