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RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

14. Aug. 2006 | Geschrieben von derpate

Immer, wenn man denkt, die Geschmacklosigkeit ist nicht mehr zu toppen, belehrt einen die RIAA eines besseren. Nachdem ein mutmaßlicher vom Verband verklagter Filesharer starb, räumt die RIAA den Erben gnädigerweise 60 Tage Zeit zum Trauern ein. Danach soll der Fall mit den Kindern des Verstorbenen weiterverhandelt werden.

Da der Beklagte am 20. Juni verstorben sei, bittet die RIAA das Gericht, alle Termine und Fristen des laufenden Verfahrens um 60 Tage zu verschieben, um den Angehörigen “Zeit zur Trauer” einzuräumen. Anschließend hoffe man auf eine Einigung mit den Hinterbliebenen, andernfalls man sie zu Aussagen heranziehen wolle.

Dass die RIAA bei ihren Klagen wenig zimperlich ist, stellte sie schon mehrfach unter Beweis. Ihre Klage gegen ein 13jähriges Kind wurde zwar eingestellt, kurz nach dem wenig positiven Medienecho über das Verfahren toppte der Verband das PR-Desaster mit der Aufforderung an angeklagte mutmaßliche Filesharer, sie sollten doch ihr Studium abbrechen und jobben gehen, falls sie die üblichen Vergleichszahlungen nicht leisten könnten.

Auch das war offenbar noch nicht peinlich genug. Dass die PR-Abteilung des Verbands in den zwei Monaten Trauerzeit auf den Gedanken kommt, dass diese Art Publicity alles andere als Sympathie und Verständnis schafft, scheint unwahrscheinlich.

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Quelle: Gulli





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