Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Von admin am 26. Mar. 2006 um 23:25 in Filesharing, Recht, eDonkey | Kommentieren

Nach Earth 2160 und dem letzten Album von Glashaus werden offenbar auch Alben des Labels Peppermint Jam Records von der Schweizer Logistep überwacht. Auf bekannte Weise abgemahnt wurden Tauschbörsennutzer, denen das Anbieten der Alben “Word of Mouth” von Roachford, “In the Midnite Hour” von Warren G oder Files von Mousse T vorgeworfen wird. Bekannt ist bislang die Abmahnung des mutmaßlichen Angebots von gepackten .rar-Files im eDonkey-Netzwerk.

Logistep überwacht im Auftrag beispielsweise der Spieleproduzenten Zuxxez oder dem Label 3P Moses Pelhams die Tauschbörsen. Stoßen sie auf Angebote von Dateien ihrer Klienten, läßt die Logistep gegen die augenblicklichen Nutzer der IP, unter der das Angebot erfolgt, zahlreiche, automatisiert Anzeige stellen. Für eine Zivilklage wird weiterhin über die Staatsanwaltschaft die Userdaten von den Providern angefordert.

Die Strafverfahren werden von den chronisch überlasteten Staatsanwaltschaften in der Regel eingestellt, die Rechteinhaber mahnen - in der Regel über die Anwaltskanzlei Schutt und Waetke - die nun ermittelten User ab, deren Anschluß die IP zum fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war.

Im konkreten Fall verlangt die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die im Wiederholungsfall des Angebots eine Vertragsstrafe von 5.001 Euro vorsieht. Zugrundegelegt ist ein Streitwert von mindestens 25.000 Euro. Die Kanzlei gibt sich kulant: höhere Gebühren und Schadenersartforderungen könnte man stellen, man begnüge sich jedoch mit insgesamt 300 Euro - 250 für die Kanzlei, 50 für die Rechteinhaber. Im Gegenzug wird die Nichteröffnung einer Zivilklage versprochen.

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6 Responses to “Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer”

  1. Frettchen says:

    Hallo,

    ich kann jedem nur raten NICHT zu zahlen. Wir haben ebenfalls nicht gezahlt und direkt unseren Anwalt eingeschaltet. Der hat einen EINZIGEN wohl formulierten Brief geschrieben und die Sache war vom Tisch. Schutt & Waetke lebt einzig und alleine von dieser Abmahnmasche und hat kürzlich (vor 2 Wochen) auch einen demenstprechenden Prozess VERLOREN. Die Richter sahen die angeblichen Protokolle von Logistep nicht als ausreichenden Beweis an.

    Also mein Rat: WEHREN und NICHT zahlen !!!

    Für evtl. Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung: Emailadresse wurde von der Redaktion entfernt und kann bei selbiger erfragt werden.

    Cheers

  2. ZeTo says:

    Hallo würde mich sehr freuen wenn du mir helfen kannst. habe das gleiche Prob mit der Kanzlei. Ich soll laut Schutt und Waetke das Game die Römer geladen haben. Leider war und bin ich bis heute nicht im Besitz des Games. Ich hatte mir mal Bilder und das Handbuch geladen. Aber das Game selber ist nicht mein Fall. Nun habe ich von Paar wochen auch diesen fraglichen Brief bekommen. Leider kann ich mir kein Anwahlt leisten. Habe nun ein Brief fertig aber weiß nicht ob ich ihn schicken soll oder nicht reagieren soll,

    Gruß

  3. Schrott und Weg Werfen says:

    Sucht dir bissle im Netz rum. Dann wird du vieles zu diesem Thema finden.

    [Das System hat eine unbekannte URL aus dem Kommentar entfernt]

    Schutt und Waetke ist ein Anwaltkanzlein, das auf Abmahnung spezierlisiert. Am besten den Brief ignorieren und mit 300 euro ein Wochenende schön aus gehen.

  4. ZerPmaster says:

    Hi habe heute Brief 2 bekommen ich weiß es nicht was ich machen soll. Wenn ich es geladen hätte das spiel hätte ich es bezahlt. Aber ich bezahle für nix was ich nicht habe und ich nie zocken würde. Wie soll ich mich nun verhalten`??? War beim verbraucherschutz die können nix sagen haben kein plan davon bei uns. Naja Polizei gehen und anzeige machen??? Auf Unterlassung , absichtlicher Betrug ich weiß es nicht. Lese bei gulli und überall weiß abern icht was ich davon halten soll.

    gruß

  5. Zetlan says:

    hab gestern auch einen brief von denen erhalten. soll auch 300 euro zahlen. war erst beim verbraucherschutz. die konnten mir aber leider nicht weiterhelfen. sie schickten mich nur zur polizei. dort war ich bei ’spezialisten’ fürs internet. er konnte mir leider auch nicht vollständig helfen. er sagte nur, man müsse überlegen was einen günstiger kommt. einen anwalt einschalten und es darauf ankommen lassen! oder zahlen.

    eins sollte man aber auf keinen fall tun! nämlich die strafbewehrte unterlassungserklärung so wie sie ist untzerzeichnen. da stehen nämlich einige wacklige dinge drin! wie z.b. könnten die bei erneuter festellung frei nach billigem ermessen eine vertragsstrafe verlangen! naja freifahrtsschein à la carte!

    ich werd wohl n anwalt aufsuchen, das ding überarbeiten und dann zahlen…

    übrigens, das lied (ja es handelt sich bei mir nur um ein einziges lied!) hab ich weder mal runtergeladen noch per peer-to-peer zur verfügung gestellt.

  6. Speculum says:

    Hallo ,
    Könnt Ihr Anwälte empfehlen ?.
    gibt es besonders gute ,
    die geholfen haben ?

    Raum 47xxx

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