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Bundestagsabgeordneter lässt Wikipedia.de sperren [Update]
Der Bundestagsabgeordnete Lutz Heilmann (Die Linke) hat gegen den Verein Wikimedia Deutschland e.V. eine einstweilige Verfügung erwirkt. Dem Verein, der die Seite wikipedia.de betreibt, wird darin untersagt, die deutsche Portalseite auf de.wikipedia.org weiterzuleiten. Die Enzyklopädie selbst ist von der einstweiligen Verfügung nicht betroffen und weiterhin laut wikipedia.de unter de.wikipedia.org erreichbar.
In einem Gespräch mit Heise Online bestätigte Heilmann die Berichte. “In dem Artikel standen falsche Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, meinen Ruf zu schädigen,” sagte Heilmann dem Branchendienst auf Anfrage. Der Jurist habe daher neben der Klage gegen den Verein Wikimedia Deutschland e.V. auch Strafantrag gegen drei Autoren der kostenfreien Enzyklopädie gestellt.
Weitere Informationen
Deutsche Wikipedia bei wikipedia.org
Eintrag über Lutz Heilmann in der deutschen Wikipedia
Webseite der Partei “Die Linke”
Heise-Artikel
Label benutzte Raubkopien
Sony BMG spricht ständig darüber, wie wichtig der Respekt ‘geistigen Eigentums’ ist. Daher haben sie ihre CDs sogar mit Rootkit ausgeliefert, ein verstecktes Programm das den Konsumenten vom Kopieren abhalten soll.
Allerdings hat das Label in seiner Firma selbst unlizensierte Software benutzt. Bei einer Supportanfrage teilte ein Angestellter von Sony seinen Serial mit - der leider nicht ordnungsgemäß erworben wurde. Daraufhin durchsuchte man die Firma, 4 Server liefen mit ‘Raubkopien’.
Die Durchsuchung ergab außerdem, dass etwa die Hälfte der benutzten Programme illegal installiert wurden. Deshalb wird Sony BMG nun selbst erfahren, wie es ist, wegen Urheberrechtsverletzung verklagt zu werden.
IFPI will Internet in der EU filtern
Der Interessenverband der Musikindustrie hat dem EU-Parlament einige Vorschläge genannt, wie man besser gegen Urheberrechtsverstöße vorgehen kann. Darin beschreiben sie, dass die Internet-Provider bisher nicht ausreichend genug auf sie eingegangen seien obwohl sie die Möglichkeiten hätten, das unlizensierte Tauschen zu unterbinden.
Die Anbieter sollen gemäß dem Schreiben
- Inhalte blockieren, die urheberrechtlich geschützt sind - dazu könnte man auf ISP Level den Traffic analysieren
- P2P-Protokolle sperren, da diese überwiegend zum Copyright-Verstoß genutzt werden
- das Web zensieren, indem man unbeliebte Seiten wie ThePirateBay sperrt
Die EU-Gremien schließen diese Vorschläge bisher nicht aus, obwohl der Plan technisch nur schwer realisierbar wäre und die Freiheit im Netz nehmen würde.
Die Electronic Frontier Foundation, eine Bürgerrechtsorganisation, hat den Plan schon kritisiert und bittet die EU, ihn nicht umzusetzen da
- nun auch Werke gefiltert würden, die nicht den großen Labels angehören
- der Plan die Forschung und Bildung einschränken würde, urheberrechtlich geschützte Werke dürfen hier auch ohne Lizensierung benutzt werden
- der Filter das Filesharen nicht eindämmen würde, die Benutzer könnten ihren Tausch verschlüsseln
- die Umsetzung von Innovationen unmöglich machen würde, da P2P Traffic gesperrt wird
- die Privatsphäre in vielen Fällen verletzt werden könnte, da man den Traffic komplett analysiert
- Filterung sehr teuer wäre und die Kosten von den Benutzern getragen werden müssten
Laut der EFF gibt es heute so viele Werke welche unter Creative Commons veröffentlicht wurden, Open-Source sind oder auch der Bildung dienen, sodass man flexiblere Regelungen zum geistigen Eigentum braucht.
Hoffentlich wird man die Argumentation ernst nehmen und sich zum Schluss doch noch gegen die Filterung des Internets entscheiden.
Sarkozy will Filesharern Internet kappen
Die Regierung hat zusammen mit Vertretern der Musik- und Filmindustrie sowie den Internet-Providern eine Vereinbarung unterzeichnet um in Zukunft härter gegen Filesharer vorzugehen.
Eine Behörde soll das Internet überwachen und verdächtige Benutzer genauer untersuchen - handelt es sich um Individuen, die urheberrechtlich geschütztes Material tauschen, dann bekommen sie eine Verwarnung per e-Mail. Sollten sie zum dritten mal auffallen, so wird ihnen der Internetzugang zeitweise oder auch auf Dauer entzogen.
Außerdem wurden die Gesetze verschärft und es könnten beim Provider Filtertechniken zum Einsatz kommen.
Als Gegenzug sollen Kinofilme etwas früher auf DVD erhältlich sein und die Music-Stores auf das einschränkende DRM verzichten.
AllofMp3.com offline
Lange Zeit war AllofMp3.com ein Dorn im Auge internationaler Medienverbände. Auf der Seite konnten MP3-Dateien für ein paar Cent gekauft werden, allerdings waren diese nicht korrekt lizensiert.
Jetzt ist der Server offline.
AllofMp3.com wurde von der Firma MediaServices in Moskau betrieben. Da es in Russland keinen Schutz internationaler Urheberrechte gab, war das Unternehmen dort rechtmäßig - allerdings haben sich Käufer aus aller Welt in dem Musicstore bedient. Der Betreiber zahlte zwar eine allgemeine Abgabe an die ,Russian royalty collection firm´, die internationalen Unternehmen bekamen aber nichts.
Obwohl der Server rechtlich in Russland stand, war der Zugriff auch ohne Probleme direkt von Europa oder Amerika möglich, wodurch das ganze Problem nicht nur in Russland blieb sondern sofort vor die eigene Haustür kam. Nachdem der Server nach vielen Versuchen immer noch online war, hat die IFPI zum einen die Bezahlung per Visa oder Mastercard unmöglich gemacht, indem man AllofMp3.com den Kartenbetreibern meldete. Zum anderen wurde von Providern der Zugriff auf ISP Level blockiert.
Doch jetzt ist der Schrecken der Medienindustrie anscheinend offline gegangen. Während in Russland im Laufe der letzten Jahre allmählich die Piraterie physikalischer Datenträger auf der Straße und auf Märkten stark zurückging, scheinen jetzt auch Stores im Internet geschlossen zu werden. Ein ehemaliger Mitarbeiter sagte, dass AllofMp3.com von der russischen Regierung geschlossen wurde. Die Regierung hat offiziell noch keine Angaben gemacht, aber der Server bleibt unerreichbar.
Da die Regierung schon oftmals wegen der illegalen Presswerke und Internetdienste wie AllofMp3.com kritisiert wurde, jedoch Interesse an einer Teilnahme in der WTO und im internationalen Geschehen hat, war es wichtig, das ,ernsthafte Problem´ zu beseitigen.
AllofMp3.com kann als Beispiel dafür genommen werden, dass viele Benutzer dazu bereit sind für Musik zu bezahlen, wenn der Preis stimmt und keine störenden Schutzmechanismen eingebaut werden. Es war in vielen Bereichen populärer als iTunes. Der Schwesterstore der gleichen Firma, genannt Mp3Sparks.com, ist allerdings noch online.
Onlinegefängnis für Raubkopierer
Verbraucherschützer und Online-Aktivisten haben einen Internetgefängnis eröffnet. Nutzer können sich mit einer (fiktiven) Selbstanzeige über geringfügige Urheberrechtsverletzungen selbst einweisen. Die Initiatoren wollen damit gemeinsam mit den “Raubkopierern” gegen geplante Änderungen des Urheberrechts protestieren und somit die Absurdität der Vorwürfe der Musik- und Filmindustrie aufzuzeigen.
Weitere Informationen
Wir haben privat kopiert - Onlineknast
RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
Immer, wenn man denkt, die Geschmacklosigkeit ist nicht mehr zu toppen, belehrt einen die RIAA eines besseren. Nachdem ein mutmaßlicher vom Verband verklagter Filesharer starb, räumt die RIAA den Erben gnädigerweise 60 Tage Zeit zum Trauern ein. Danach soll der Fall mit den Kindern des Verstorbenen weiterverhandelt werden.
Da der Beklagte am 20. Juni verstorben sei, bittet die RIAA das Gericht, alle Termine und Fristen des laufenden Verfahrens um 60 Tage zu verschieben, um den Angehörigen “Zeit zur Trauer” einzuräumen. Anschließend hoffe man auf eine Einigung mit den Hinterbliebenen, andernfalls man sie zu Aussagen heranziehen wolle.
Dass die RIAA bei ihren Klagen wenig zimperlich ist, stellte sie schon mehrfach unter Beweis. Ihre Klage gegen ein 13jähriges Kind wurde zwar eingestellt, kurz nach dem wenig positiven Medienecho über das Verfahren toppte der Verband das PR-Desaster mit der Aufforderung an angeklagte mutmaßliche Filesharer, sie sollten doch ihr Studium abbrechen und jobben gehen, falls sie die üblichen Vergleichszahlungen nicht leisten könnten.
Auch das war offenbar noch nicht peinlich genug. Dass die PR-Abteilung des Verbands in den zwei Monaten Trauerzeit auf den Gedanken kommt, dass diese Art Publicity alles andere als Sympathie und Verständnis schafft, scheint unwahrscheinlich.
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Quelle: Gulli
Bundestagswahl 2005 - Deutschland hat gewählt.
Deutschland hat gewählt. “Hat Deutschland gewählt?” fragen sich die Medien zu Recht. Die Ergebnisse beim Klick auf
Aus der Bundestagswahl sind CDU und CSU als stärkste Kraft hervorgegangen. Die Unionsparteien kamen nach dem vorläufigen Endergebnis auf 35,2 Prozent der Stimmen (-3,3 Punkte) dicht gefolgt von der SPD, die 34,3 Prozent (-4,2 Punkte) errang. Die FDP erhielt 9,8 Prozent (+2,4 Punkte) und wurde damit drittstärkste Kraft. Die Linkspartei/PDS gewann mit 8,7 Prozent rund 4,7 Punkte hinzu, während Bündnis 90/Die Grünen einen halben Punkt verloren und 8,1 Prozent erreichten. Die Wahlbeteiligung lag bei 77,7 Prozent (-1,4 Punkte).
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Tagesschau.de
Urteil gegen Grokster lässt Musikindustrie jubeln
Die Entscheidung des Supreme Court, des obersten Gerichts der USA, im Fall Musikindustrie gegen Streamcast (Grokster) hatte viel Medienrummel zur Folge.
Während sich Streamcast noch nicht geschlagen geben will, freut sich die Musikindustrie in Gestalt der Recording Industry Association of America (RIAA) dagegen schon über die Entscheidung.
Weitere Informationen
Heise.de: Entscheidung des Supreme Court versetzt Musikindustrie in Euphorie
Filesharing Forum
Datenschutz-Behörde erlaubt Tauschbörsen-Monitoring
Der französischen Vereinigung von Software-Herstellern SELL ist von der nationalen Datenschutzkommission Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL) gestattet worden, den Datenverkehr auf Filesharing-Plattformen im Internet automatisch zu überwachen, um Copyright-Verstöße aufzudecken.
SELL darf demnach schrittweise Anbieter unerlaubt kopierter Software zunächst online verwarnen und im Anschluss die IP-Adresse eines Filesharing-Users ermitteln und verwenden. Gleichzeitig wurde von der CNIL festgelegt, dass dazugehörige Nutzerdaten zu den IP-Adressen nur im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens herausgegeben werden dürfen.














