GEMA: einstweilige Verfügung gegen Usenext
Vor wenigen Tagen bereits konnte die GEMA eine einstweilige Verfügung gegen die Dateitauschdienste www.rapidshare.de und www.rapidshare.com erwirken. Nun ist der Binary Usenetprovider UseNext ins Visier der Rechteverwerter geraten. Die GEMA sieht in dem Dienst Usenext das Urheberrecht an durch ihr verwerteten Werken verletzt.
Der Münchener Betreiber von UseNeXT hat gegen die von der GEMA erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg nach eigenen Angaben bereits Widerspruch eingelegt.




