GEMA: einstweilige Verfügung gegen Usenext

Vor wenigen Tagen bereits konnte die GEMA eine einstweilige Verfügung gegen die Dateitauschdienste www.rapidshare.de und www.rapidshare.com erwirken. Nun ist der Binary Usenetprovider UseNext ins Visier der Rechteverwerter geraten. Die GEMA sieht in dem Dienst Usenext das Urheberrecht an durch ihr verwerteten Werken verletzt.
Der Münchener Betreiber von UseNeXT hat gegen die von der GEMA erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg nach eigenen Angaben bereits Widerspruch eingelegt.


GEMA - Schlag gegen Rapidshare

Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat gegen die Betreiber der Dateitauschdienste www.rapidshare.de und www.rapidshare.com einstweilige Verfügungen erwirkt. Die Betreiber sollen GEMA-geschützte Werke rechtswidrig genutzt haben. Der GEMA zufolge ändere “die Tatsache, dass der Dienstbetreiber die Inhalte nicht selbst einstellt, sondern diese durch Nutzer hochgeladen werden” rechtlich nichts, dass die Dienstbetreiber für Urheberrechtsverletzungen haften.

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