BGH untersagt Online-Durchsuchungen durch das BKA
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied heute, dass heimliche Online-Durchsuchungen durch Polizei-Trojaner nicht erlaubt sind. Die Strafprozessordnung decke diese Art der Durchsuchung der auf dem Computer gespeicherten Daten eines Beschuldigten nicht.
Damit sind die Pläne, was den Einsatz von Trojanern angeht, vorerst vom Tisch. Bisher wurde die Bespitzelungssoftware genutzt, um Mail-Verkehr oder Bewegungen im Internet von kriminellen Banden zu überwachen. Bundesinnenminister Schäuble forderte kurz nach der Bekanntgabe des Urteils die rasche Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Online-Durchsuchung. Ins gleiche Horn stößt die Gewerkschaft der Polizei, diese möchte Behinderungen durch Datenschutz beseitigen. Datenschützer und Opposition forderten ein Ende der Pläne.
Quelle:
Heise.de: Schäuble heizt nach BGH-Urteil Debatte um Online-Durchsuchung an
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